Hausregeln

Hausregeln

Nächsten Messetermine:


6 Oktober 2024

30 März 2025.

Einrichten der Verkaufsstände


Lastkraftwagen oder grosse Anhängern als Verkaufstelle können nur am Samstag 5 Oktober 2024 von 8.00 bis 12.00 Uhr auf dem Platz in der Halle gesetzt werden.

Am Samstag können Handler die Ware entladen mit Fahrzeug in der Halle von 12.00 bis 16.00 Uhr.


Am Sontag 6 Oktober 2024 ist es nur möglich um die Ware zu entladen von 07.00 bis 09.00 Uhr.

Achtung: Am Sontag sind Wagen, Anhängern oder andere Fahrzeuge in der Halle nicht erlaubt! Also nehme eine Förderwagen mit um Ihre Ware zu entladen.


Unterkunft


Übernachten vor Ort ist nicht möglich.


Aufräumen


Die Messe ist von 9:00 bis 15:00 Uhr für Besucher geöffnet

Stände bitte nach 15:00 aufräumen und verlassen.


Parken Transporter


Nach dem Entladen Ihrer Ware aus Ihrem Fahrzeug das Fahrzeug auf einem von der Messegesellschaft oder von KTR-Mitarbeitern angewiesenen Parkplatz abstellen.


Müll


Als Organisation erwarten wir von alle Händler, dass jeder den Platz oder Stand sauber und zurecht hinterlasst. Die Idee ist, dass Händler alle Müll and andere Ablagerungen mit nach Hause nimmen und selbst entsorgen. Beim Hinterlassen von Müll/Sperrmüll wird € 10, - pro kg berechnet.


Kofferraum-Verkäufer


Die Kofferraum-Verkäufer werden am Sonntag von einem Mitarbeiter an ihrem Stand begleitet.



Eintrittskarten


Als Händler erhalten Sie fur das erste Gebiet oder Stand zwei Eintrittskarte, eine für Sie und eine für Ihre Mitarbeiter. Andere Mitarbeiter werden als Besucher gesehen und müssen Eintritt zahlen.


Rauchen


Es herrscht absolutes Rauchverbot! Ein spezieller Raucherbereich ist im Innenhof eingerichtet.


Haustiere


Es tut uns leid, Sie können Ihr Haustier nicht mitbringen.


Wichtiger Hinweis


Die Börse ist für den Verkauf von Militaria, Teile, Kleidung und Fahrzeugen. Waffen, auch Repliken, Munition und andere irrelevant Antiquitäten und Oma´s Plunder sind nicht erlaubt.


Allgemeines


Der Vorstand des Vereins KTR kann nicht zur Verantwortung gezogen werden bei Unfällen, Diebstahl, Verschwinden oder Schäden am Eigentum Dritter.

Die Leitung hat das Recht, ohne Angabe von Gründen, durch Sie reserviert

Marktstände, ganz oder teilweise anders zu vergeben.


Bei Zweifelsfragen, die im Reglement nicht geklärt sind, entscheidet die Börsen-Leitung.